Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

HB-Boxing GmbH (nachfolgend „HB-Boxing“ oder „HB-Boxing Studio“) und ihren Mitgliedern, Kursteilnehmern sowie Käufern von Fight-Cards, Mehrfachkarten, Personaltraining und Dienstleistungsprodukten (nachfolgend einheitlich „Mitglied“), soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

1.2. Mitglied ist jede natürliche Person, die mit HB-Boxing einen Vertrag über die Nutzung des Studios, die Teilnahme an Kursen oder die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen schließt. Bei Minderjährigen tritt der gesetzliche Vertreter als Vertragspartner hinzu.

1.3. Die jeweils gültige Preisliste, die Hausordnung und ggf. gesonderte Leistungsbeschreibungen (z. B. für Olympisches Boxen, Trainingslager, Profiboxen, Fight-Card Classes, Karate & Taekwondo, Recovery-Angebote) sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

1.4. Abweichende AGB des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, HB-Boxing stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen von HB-Boxing

2.1. HB-Boxing betreibt ein spezialisiertes Kampfsport- und Fitnessstudio mit Kurs- und Trainingsbetrieb. Das Angebot umfasst insbesondere Boxen (u. a. Olympisches Boxen), Karate, Tae Kwon Do sowie ergänzende Fitness- und Conditioning-Classes, Personal Training, Profiboxen, Trainingscamps und Recovery-Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus dem jeweils aktuellen Kursplan.

2.2. Das Mitglied erhält je nach gewählter Vertragsart das Recht, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sowie die vereinbarten Trainings- und Kursangebote während der gültigen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.3. HB-Boxing ist berechtigt, Inhalt, Umfang und Zeiten des Kursangebots sowie die Ausstattung des Studios in zumutbarem Umfang zu ändern, anzupassen oder zeitweise zu reduzieren, soweit der Gesamtcharakter des Angebots gewahrt bleibt (z. B. saisonale Kursanpassungen, Trainerwechsel, Wartungsarbeiten).

2.4. Vorübergehende Schließungen aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen (z. B. Renovierung, Events, gesetzliche Feiertage, behördliche Anordnungen) berechtigen nicht zu einer Beitragsminderung, sofern ein Großteil der Leistungen erbracht wird. Darüber hinausgehende Schließzeiten werden angemessen beitragsmindernd oder durch Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgeglichen. Gesetzliche Minderungs-, Rückzahlungs- oder Kündigungsrechte der Mitglieder bleiben unberührt.

3. Vertragsarten und Nutzungsberechtigungen

3.1 Kampfsport-Mitgliedschaften (Boxen, Karate, Tae Kwon Do)

3.1.1. HB-Boxing bietet Kampfsport-Mitgliedschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Disziplinen Boxen (u. a. Olympisches Boxen“), Karate und Tae Kwon Do mit unterschiedlichen Trainingshäufigkeiten (z. B. 1- bis 3-mal pro Woche) und Mindestvertragslaufzeiten, wie in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen.

3.1.2. Das Mitglied ist zur Teilnahme an den für seine Disziplin (Boxen, Karate, Tae Kwon Do) und Altersgruppe vorgesehenen Trainingseinheiten gemäß Wochenplan berechtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, feste Trainingszeiten oder bestimmte Trainingsgruppen besteht nicht.

3.1.3. Ein Wechsel zwischen Disziplinen (z. B. von Boxen zu Karate oder Tae Kwon Do) sowie zwischen Alterskategorien (Kinder / Jugendliche / Erwachsene) ist vorbehaltlich bestehender Kapazitäten möglich und erfolgt durch Vertragsumstellung; damit verbundene Beitragsänderungen gelten ab dem Folgemonat.

3.1.4. Die jeweilige Trainingsstruktur (z.B. Techniktraining, Sparring, Prüfungs- bzw. Gürtelvorbereitung usw.) ergibt sich aus dem internen Trainingskonzept der jeweiligen Disziplin und kann von HB-Boxing in zumutbarem Umfang angepasst werden, solange der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.

3.1.5. Soweit Leistungen über den gemeinnützigen Verein HB-Boxing e. V. (z. B. Startgebühren, Verbandsbeiträge, Prüfungsgebühren) erbracht werden, kommen diese Verträge gesondert mit dem Verein und nicht mit der HB-Boxing GmbH zustande.

3.2 Fight Card Classes & Mitgliedschaften

3.2.1. „Fight Card Classes“ umfassen gruppenbasierte Trainingsformate (z. B. Lightweight Speed, Heavyweight Power, Box & Balance) mit begrenzter Teilnehmerzahl.

3.2.2. HB-Boxing bietet:

  • Einzelkarten („Drop-in Fight Card“)
     
  • Mehrfachkarten (z. B. 5er- und 10er-Fight Cards) mit festgelegter Gültigkeitsdauer
     
  • Classes-Mitgliedschaften mit monatlichen Kontingenten (z. B. 4x, 8x, 12x Classes/Monat) und Mindestvertragslaufzeit entsprechend Preisliste.

3.2.3. Nicht genutzte Class-Kontingente aus Mitgliedschaften verfallen nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats; eine Übertragung in Folgemonate oder Auszahlung ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend anders geregelt.

3.2.4. Für Mehrfachkarten gilt die auf dem Produkt angegebene Gültigkeitsdauer ab Kaufdatum. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit; ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf deutlich ausgewiesen. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach diesem Zeitraum.

3.3 Personal Training

3.3.1. Personal Training (Einzel oder Gruppe) wird in Form einzeln buchbarer Einheiten oder Pakete (z. B. 3er-, 5er-, 10er-Karten) angeboten. Der Leistungsumfang (Dauer, Inhalte, Trainer) ergibt sich aus der Produktbeschreibung.

3.4 Profiboxen, Trainingslager, Boxevents

3.4.1. Angebote für Profiboxen (z. B. 12-Wochen-Vorbereitungsprogramme) sowie Trainingslager (Camps) und Boxevents werden grundsätzlich separat organisiert und abgerechnet. Leistungsumfang, Teilnahmevoraussetzungen, Preise und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen.

3.4.2. Für diese Leistungen können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten, die dem Mitglied vor Buchung zur Verfügung gestellt werden.

3.5 Recovery-Angebote

3.5.1. Recovery-Leistungen (z. B. Sportmassagen, Schröpfen, Vitamininfusionen) sind Selbstzahlerleistungen und nicht Bestandteil einer Standard-Mitgliedschaft.

3.5.2. HB-Boxing erbringt diese Leistungen entweder selbst oder in Kooperation mit externen Fachpersonen. Der Vertrag kommt in diesem Fall entweder mit HB-Boxing oder – bei erkennbar externem Anbieter – direkt mit dem Kooperationspartner zustande. Hierauf wird das Mitglied vor Buchung hingewiesen.

3.5.3. Recovery-Leistungen dienen der allgemeinen Regeneration und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.

3.6 Nutzung durch externe Personal Trainer

3.6.1. Externe Personal Trainer können Trainingsslots im Studio für ihre Kunden buchen, sofern mit HB-Boxing eine gesonderte Nutzungsvereinbarung besteht.

3.6.2. Der externe Trainer bleibt gegenüber seinen Kunden allein verantwortlicher Vertragspartner. HB-Boxing stellt lediglich die Räumlichkeiten und Ausstattung zur Verfügung, sofern verfügbar.

3.6.3. Externe Trainer sind verpflichtet, die Hausordnung, Sicherheitsregeln und Weisungen des Studiopersonals einzuhalten; bei Verstößen kann HB-Boxing den Zugang jederzeit entziehen.

3.6.4. Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Einheit voll berechnet.

 4. Vertragsschluss, Mitgliedskarte, Zugang

4.1. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertragsformulars im Studio oder durch elektronische Bestätigung bei Online-Abschluss und anschließende Annahme durch HB-Boxing zustande.

4.2. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Dieser haftet für die Zahlung der Beiträge und sonstigen Entgelte des Minderjährigen.

4.3. HB-Boxing kann dem Mitglied eine digitale oder physische Mitgliedskarte bzw. ein Zugangssystem (z. B.Karte, Band, App, Chip, QR-Code) zur Verfügung stellen. Diese ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.4. Verlust oder Beschädigung der Karte ist dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Für missbräuchliche Nutzung bis zur Sperrung haftet das Mitglied, sofern es den Verlust schuldhaft verspätet meldet.

5. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung, Ruhendstellung

5.1 Laufzeit & Verlängerung

5.1.1. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Vertragsart (z. B. 6 oder 12 Monate). Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Startdatum.

5.1.2. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht fristgerecht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat in Textform gekündigt werden.

5.2 Ordentliche Kündigung

5.2.1. Die ordentliche Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung im Studio.

5.2.2. HB-Boxing ist berechtigt, Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Fristen ordentlich zu kündigen.

5.3 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied

5.3.1. Das Mitglied kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere wenn:

  • eine ärztlich nachgewiesene, dauerhafte oder länger als 6 Monate andauernde Erkrankung vorliegt, die ein Kampfsport- oder Fitnesstraining unmöglich oder unzumutbar macht,
     
  • ein Umzug an einen neuen Wohnort erfolgt, der mehr als 30 km (Luftlinie) vom Studio entfernt liegt, und eine Nutzung dadurch unzumutbar wird,
     
  • HB-Boxing die Beiträge um mehr als 10 % innerhalb der laufenden Mindestvertragslaufzeit erhöht und das Mitglied der Erhöhung nicht zustimmt.

5.3.2. Die außerordentliche Kündigung ist unter Angabe der Gründe und mit geeigneten Nachweisen (z. B. ärztliches Attest, Meldebescheinigung) in Textform zu erklären.

5.4 Außerordentliche Kündigung durch HB-Boxing

5.4.1. HB-Boxing kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn:

  • das Mitglied trotz Mahnung mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist,
     
  • das Mitglied grob gegen die Hausordnung, Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Personals verstößt,
     
  • das Mitglied andere Personen vorsätzlich verletzt, beleidigt oder gefährdet oder
     
  • schwerwiegende Verstöße gegen Fair Play, Anti-Doping-Regeln oder strafbare Handlungen im Studio vorliegen.

    5.4.2. In diesen Fällen behält sich HB-Boxing Schadenersatzansprüche vor.

5.5 Ruhende Mitgliedschaft („Vertragsruhe“)

5.5.1. Das Mitglied kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder längerem berufsbedingten Aufenthalt außerhalb des Großraums Hamburg eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft beantragen.

5.5.2. Die Mindestdauer der Vertragsruhe beträgt einen vollen Kalendermonat, die Höchstdauer grundsätzlich 6 Monate pro Kalenderjahr. Während der Vertragsruhe ruht das Nutzungsrecht; der Beitrag kann auf 0 € reduziert oder auf einen vereinbarten Ruhebeitrag gesenkt werden.

5.5.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der genehmigten Vertragsruhe. Bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft wird HB-Boxing einer Ruhendstellung in der Regel zustimmen; nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag abgelehnt werden. Im Übrigen entscheidet HB-Boxing nach pflichtgemäßem Ermessen.

6. Beiträge, Gebühren und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Classespreise, Kartenpreise und sonstigen Entgelte ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2. Bei Neuabschluss einer Mitgliedschaft wird eine einmalige Anmeldegebühr (Systemaufnahme) gemäß Preisliste fällig.

6.3. Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Sofern SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt das Mitglied HB-Boxing GmbH ein entsprechendes Mandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung.

6.4. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, können die tatsächlich angefallenen Bankentgelte sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.

6.5. Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen oder einem Beitrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist HB-Boxing berechtigt, das Mitglied bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rückstände vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

6.6. HB-Boxing kann die Mitgliedsbeiträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich die Gesamtkosten des Studio­betriebs wesentlich erhöhen (z. B. Energie, Miete, Personalkosten, Steuern). Die Anpassung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds. Beitragserhöhungen werden dem Mitglied mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. 

7. Nutzung des Studios, Hausordnung

7.1. Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen des Studios sorgsam zu behandeln und die ausgehängte Hausordnung im Studio sowie die Anweisungen des Personals zu beachten.

7.2. Trainingsfläche und Geräte sind nur mit sauberen Indoor-Sportschuhen und angemessener Sportkleidung zu betreten. Aus hygienischen Gründen ist ein Handtuch auf den Trainingsflächen und Matten zu verwenden.

7.3. Es ist untersagt, unter Alkohol-, Drogen- oder leistungssteigernden Medikamenteneinfluss zu trainieren. Bei Verstoß kann das Mitglied des Studios verwiesen werden; ggf. erfolgt fristlose Kündigung.

7.4. Das Mitbringen von Glasflaschen, gefährlichen Gegenständen und Waffen ist im gesamten Studiobereich verboten.

7.5. Sparring, Partnerdrills und andere Kampfsimulationen dürfen nur unter Aufsicht autorisierter Trainer und mit geeigneter Schutzausrüstung durchgeführt werden.

7.6. Das Mitglied hat Schäden an Geräten oder Räumen HB-Boxing unverzüglich anzuzeigen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigungen haftet das Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.7. Tiere sind im Studio grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um anerkannte Assistenzhunde und es bestehen keine sicherheitsrelevanten Gründe dagegen.

 

8. Buchung und Teilnahme an Kursen & Leistungen

8.1. Für Fight Card Classes, Olympische-Gruppen, Karate, Taekwondo, Personal Training, Recovery-Leistungen und sonstige Angebote kann ein vorheriges Buchungs- oder Reservierungssystem (z. B. App, Online, Telefon, vor Ort) verbindlich vorgeschrieben werden.

8.2. HB-Boxing kann aus organisatorischen Gründen Anmeldefristen und Storno­fristen festlegen. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen kann die Einheit als besucht gewertet und von der Karte bzw. vom Kontingent abgezogen werden.

8.3. HB-Boxing ist berechtigt, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Trainers oder höherer Gewalt kurzfristig abzusagen oder zusammenzulegen. Bereits gebuchte Einheiten verfallen in diesem Fall nicht; sie werden gutgeschrieben oder nachgeholt.

8.4. Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Kurses zu einer bestimmten Uhrzeit oder mit einem bestimmten Trainer besteht nicht.

9. Gesundheit, Eigenverantwortung und Haftung

9.1. Das Mitglied versichert, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am Trainings- und Kursbetrieb bestehen. Im Zweifel hat das Mitglied vor Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren.

9.2. Das Training im Box- und Kampfsportbereich ist körperlich anspruchsvoll; das Mitglied trainiert eigenverantwortlich und hat seine Leistungsgrenzen zu beachten. Hinweise des Trainerteams sind zu befolgen.

9.3. HB-Boxing haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von HB-Boxing, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.4. Für sonstige Schäden haftet HB-Boxing nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HB-Boxing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.5. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden (z. B. Verlust von Kleidung oder Wertgegenständen) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Mitglied wird gebeten, keine Wertgegenstände mitzubringen oder diese in den vorgesehenen Spinden einzuschließen.

9.6. Für in Spinden aufbewahrte Gegenstände haftet HB-Boxing nur bei eigenem Verschulden (z. B. mangelnde Wartung der Schlösser), nicht jedoch für aufgebrochene Spinde durch Dritte.

10. Datenschutz

10.1. HB-Boxing verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds (z. B. Kontaktdaten, Bankverbindung, Vertragsdaten, Trainingsbuchungen) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

10.2. Einzelheiten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Studio aushängt und online abrufbar ist.

10.3. Soweit das Mitglied einer gesonderten Einwilligung zustimmt (z. B. Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Marketingzwecken), erfolgt dies freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11. Übertragung von Rechten / Nichtübertragbarkeit

11.1. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe von Mitgliedskarte, Mitgliedsbänder, QR-Code, Zugangsdaten oder Buchungsrechten an Dritte ist untersagt.

11.2. HB-Boxing kann seine vertraglichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Mitglieds nicht entgegenstehen und keine Nachteile für das Mitglied entstehen. In diesem Fall wird das Mitglied rechtzeitig informiert; es steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, falls die Übertragung zu unzumutbaren Änderungen führt.

12. Änderungen der AGB, Öffnungszeiten, Angebot

12.1. HB-Boxing behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und die Änderungen aus sachlichen Gründen erforderlich sind (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung an Rechtsprechung, Erweiterung des Leistungsangebots).

12.2. Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform widerspricht. Hierauf wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen.

12.3. HB-Boxing kann Öffnungszeiten, Kurspläne und Angebotsinhalte im zumutbaren Rahmen ändern oder anpassen, ohne dass hierdurch ein Sonderkündigungsrecht entsteht, sofern der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist das Mitglied Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen seines Aufenthaltsstaates unberührt.

13.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HB-Boxing GmbH.

aktualisierte AGB gültig ab dem 23.10.2026 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

HB-Boxing GmbH (nachfolgend „HB-Boxing“ oder „HB-Boxing Studio“) und ihren Mitgliedern, Kursteilnehmern sowie Käufern von Fight-Cards, Mehrfachkarten, Personaltraining und Dienstleistungsprodukten (nachfolgend einheitlich „Mitglied“), soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

Mitglied ist jede natürliche Person, die mit HB-Boxing einen Vertrag über die Nutzung des Studios, die Teilnahme an Kursen oder die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen schließt. Bei Minderjährigen tritt der gesetzliche Vertreter als Vertragspartner hinzu.

Die jeweils gültige Preisliste, die Hausordnung und ggf. gesonderte Leistungsbeschreibungen (z. B. für Olympisches Boxen, Trainingslager, Profiboxen, Fight-Card Classes, Karate & Taekwondo, Recovery-Angebote) sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

Abweichende AGB des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, HB-Boxing stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen von HB-Boxing

HB-Boxing betreibt ein spezialisiertes Kampfsport- und Fitnessstudio mit Kurs- und Trainingsbetrieb. Das Angebot umfasst insbesondere Boxen (u. a. Olympisches Boxen), Karate, Tae Kwon Do sowie ergänzende Fitness- und Conditioning-Classes, Personal Training, Profiboxen, Trainingscamps und Recovery-Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus dem jeweils aktuellen Kursplan.

Das Mitglied erhält je nach gewählter Vertragsart das Recht, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sowie die vereinbarten Trainings- und Kursangebote während der gültigen Öffnungszeiten zu nutzen.

HB-Boxing ist berechtigt, Inhalt, Umfang und Zeiten des Kursangebots sowie die Ausstattung des Studios in zumutbarem Umfang zu ändern, anzupassen oder zeitweise zu reduzieren, soweit der Gesamtcharakter des Angebots gewahrt bleibt (z. B. saisonale Kursanpassungen, Trainerwechsel, Wartungsarbeiten).

Vorübergehende Schließungen aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen (z. B. Renovierung, Events, gesetzliche Feiertage, behördliche Anordnungen) berechtigen nicht zu einer Beitragsminderung, sofern ein Großteil der Leistungen erbracht wird. Darüberhinausgehende Schließzeiten werden angemessen beitragsmindernd oder durch Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgeglichen. Gesetzliche Minderungs-, Rückzahlungs- oder Kündigungsrechte der Mitglieder bleiben unberührt.

3. Vertragsarten und Nutzungsberechtigungen

3.1 Kampfsport-Mitgliedschaften (Boxen, Karate, Tae Kwon Do)

HB-Boxing bietet Kampfsport-Mitgliedschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Disziplinen Boxen (u. a. Olympisches Boxen“), Karate und Tae Kwon Do mit unterschiedlichen Trainingshäufigkeiten (z. B. 1- bis 3-mal pro Woche) und Mindestvertragslaufzeiten, wie in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen. Das Mitglied ist zur Teilnahme an den für seine Disziplin (Boxen, Karate, Tae Kwon Do) und Altersgruppe vorgesehenen Trainingseinheiten gemäß Wochenplan berechtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, feste Trainingszeiten oder bestimmte Trainingsgruppen besteht nicht. Ein Wechsel zwischen Disziplinen (z. B. von Boxen zu Karate oder Tae Kwon Do) sowie zwischen Alterskategorien (Kinder / Jugendliche / Erwachsene) ist vorbehaltlich bestehender Kapazitäten möglich und erfolgt durch Vertragsumstellung; damit verbundene Beitragsänderungen gelten ab dem Folgemonat. 

Die jeweilige Trainingsstruktur (z.B. Techniktraining, Sparring, Prüfungs- bzw. Gürtelvorbereitung usw.) ergibt sich aus dem internen Trainingskonzept der jeweiligen Disziplin und kann von HB-Boxing in zumutbarem Umfang angepasst werden, solange der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.

3.2 Fight Card Classes & Mitgliedschaften

„Fight Card Classes“ umfassen gruppenbasierte Trainingsformate (z. B. Lightweight Speed, Heavyweight Power, Ladies Class) mit begrenzter Teilnehmerzahl.

Die HB-Boxing GmbH bietet:

  • Einzelkarten („Drop-in Fight Card“)
     
  • Mehrfachkarten (z. B. 5er- und 10er-Fight Cards) mit festgelegter Gültigkeitsdauer
     
  • Classes-Mitgliedschaften mit monatlichen Kontingenten (z. B. 8x oder 12x Classes / Monat) und Mindestvertragslaufzeit entsprechend Preisliste.

Nicht genutzte Class-Kontingente aus Mitgliedschaften verfallen nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats; eine Übertragung an andere Mitglieder / Dritte, in Folgemonate oder Auszahlung ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend anders geregelt. Für Mehrfachkarten gilt die auf dem Produkt angegebene Gültigkeitsdauer ab Kaufdatum. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf 

der Gültigkeit; ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf deutlich ausgewiesen. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach diesem Zeitraum.

3.3 Personal Training

Personal Training (Einzel oder Gruppe) wird in Form einzeln buchbarer Einheiten oder Pakete (z. B. 3er-, 5er-, 10er-Karten) angeboten. Der Leistungsumfang (Dauer, Inhalte, Trainer) ergibt sich aus der Produktbeschreibung.

3.4 Profiboxen Mitgliedschaft 

Profibox Mitgliedschaften richten sich ausschließlich an Profiboxer. Leistungsorientiertes Boxtraining in festen Kleingruppen von maximal 8-10 Teilnehmern, mit Fokus auf Technik, Taktik und Wettkampfvorbereitung. Der Leistungsumfang (Dauer, Inhalte, Trainer) ergibt sich aus der Produktbeschreibung.

3.5 Trainingslager, Boxevents

Angebote für Trainingslager (Camps), Boxevents o.ä. werden grundsätzlich separat organisiert und abgerechnet. Leistungsumfang, Teilnahmevoraussetzungen, Preise und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen.

Für diese Leistungen können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten, die dem Mitglied vor Buchung zur Verfügung gestellt werden.

3.6 Recovery-Angebote

Recovery-Leistungen (z. B. Sauna, Sportmassagen, Schröpfen, Vitamininfusionen) sind Selbstzahlerleistungen und nicht Bestandteil einer Standard-Mitgliedschaft. HB-Boxing erbringt diese Leistungen entweder selbst oder in Kooperation mit externen Fachpersonen. Der Vertrag kommt in diesem Fall entweder mit HB-Boxing oder – bei erkennbar externem Anbieter – direkt mit dem Kooperationspartner zustande. Hierauf wird das Mitglied vor Buchung hingewiesen.

Recovery-Leistungen dienen der allgemeinen Regeneration und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.

3.7 Nutzung durch externe Personal Trainer

Externe Personal Trainer können Trainingsslots im Studio für ihre Kunden buchen, sofern mit HB-Boxing eine gesonderte Nutzungsvereinbarung besteht. Der externe Trainer bleibt gegenüber seinen Kunden allein verantwortlicher Vertragspartner. HB-Boxing stellt lediglich die Räumlichkeiten und Ausstattung zur Verfügung, sofern verfügbar. Externe Trainer sind verpflichtet, die Hausordnung, Sicherheitsregeln und Weisungen des Studiopersonals einzuhalten; bei Verstößen kann HB-Boxing den Zugang jederzeit entziehen. Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Einheit voll berechnet.

 

4. Vertragsschluss, Mitgliedskarte, Zugang

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die elektronische Bestätigung der AGBs bei Online-Abschluss über dem von HB-Boxing angebotenem Reservierungssystem zustande. 

HB-Boxing kann dem Mitglied eine digitale oder physische Mitgliedskarte bzw. ein Zugangssystem (z. B. Karte, Band, App, Chip, QR-Code) zur Verfügung stellen. Diese ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Vorlage einer schriftlichen Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Stimmen die Erziehungsberechtigten dem Vertrag zu, haften diese für die monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags.

5. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung, Ruhendstellung

5.1 Laufzeit & Verlängerung

Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Vertragsart (z. B. 6 oder 12 Monate). Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Startdatum. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht fristgerecht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat in Textform gekündigt werden.

5.2 Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung im Studio. HB-Boxing ist berechtigt, Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Fristen ordentlich zu kündigen.

5.3 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied

Das Mitglied kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere wenn:

  • eine ärztlich nachgewiesene, dauerhafte oder länger als 6 Monate andauernde Erkrankung vorliegt, die ein Kampfsport- oder Fitnesstraining unmöglich oder unzumutbar macht,
  • ein Umzug an einen neuen Wohnort erfolgt, der mehr als 30 km (Luftlinie) vom Studio entfernt liegt, und eine Nutzung dadurch unzumutbar wird.

Die außerordentliche Kündigung ist unter Angabe der Gründe und mit geeigneten Nachweisen (z. B. ärztliches Attest, Meldebescheinigung) in Textform zu erklären

5.4 Außerordentliche Kündigung durch HB-Boxing

HB-Boxing kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn:

  • das Mitglied trotz Mahnung mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist
     
  • das Mitglied grob gegen die Hausordnung, Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Personals verstößt,
     
  • das Mitglied andere Personen vorsätzlich verletzt, beleidigt oder gefährdet oder
     
  • schwerwiegende Verstöße gegen Fair Play, Anti-Doping-Regeln oder strafbare Handlungen im Studio vorliegen.

In diesen Fällen behält sich HB-Boxing Schadenersatzansprüche vor.

6. Beiträge, Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Classespreise, Kartenpreise und sonstigen Entgelte ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Neuabschluss einer Mitgliedschaft wird eine einmalige Anmeldegebühr (Systemaufnahme) gemäß Preisliste fällig. Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Sofern SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt das Mitglied HB-Boxing GmbH ein entsprechendes Mandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, können die tatsächlich angefallenen Bankentgelte sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen oder einem Beitrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist HB-Boxing berechtigt, das Mitglied bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rückstände vom Trainingsbetrieb auszuschließen. HB-Boxing kann die Mitgliedsbeiträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich die Gesamtkosten des Studio­betriebs wesentlich erhöhen (z. B. Energie, Miete, Personalkosten, Steuern). Die Anpassung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds. Beitragserhöhungen werden dem Mitglied mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. 

7. Nutzung des Studios, Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen des Studios sorgsam zu behandeln und die ausgehängte Hausordnung im Studio sowie die Anweisungen des Personals zu beachten. Trainingsfläche und Geräte sind nur mit sauberen Indoor-Sportschuhen und angemessener Sportkleidung zu betreten. Aus hygienischen Gründen ist ein Handtuch auf den Trainingsflächen und Matten zu verwenden. Es ist untersagt, unter Alkohol-, Drogen- oder leistungssteigernden Medikamenteneinfluss zu trainieren. Bei Verstoß kann das Mitglied des Studios verwiesen werden; ggf. erfolgt fristlose Kündigung. Das Mitbringen von Glasflaschen, gefährlichen Gegenständen und Waffen ist im gesamten Studiobereich verboten. Sparring, Partnerdrills und andere Kampfsimulationen dürfen nur unter Aufsicht autorisierter Trainer und mit geeigneter Schutzausrüstung durchgeführt werden. Das Mitglied hat Schäden an Geräten oder Räumen HB-Boxing unverzüglich anzuzeigen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigungen haftet das Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Tiere sind im Studio grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um anerkannte Assistenzhunde und es bestehen keine sicherheitsrelevanten Gründe dagegen.

8. Buchung und Teilnahme an Kursen & Leistungen

Für Fight Card Classes, Olympische-Gruppen, Karate, Taekwondo, Personal Training, Recovery-Leistungen und sonstige Angebote kann ein vorheriges Buchungs- oder Reservierungssystem (z. B. App, Online, Telefon, vor Ort) verbindlich vorgeschrieben werden.

HB-Boxing kann aus organisatorischen Gründen Anmeldefristen und Storno­fristen festlegen. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen kann die Einheit als besucht gewertet und von der Karte bzw. vom Kontingent abgezogen werden. HB-Boxing ist berechtigt, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Trainers oder höherer Gewalt kurzfristig abzusagen oder zusammenzulegen. Bereits gebuchte Einheiten verfallen in diesem Fall nicht; sie werden gutgeschrieben oder nachgeholt. Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Kurses zu einer bestimmten Uhrzeit oder mit einem bestimmten Trainer besteht nicht.

9. Gesundheit, Eigenverantwortung und Haftung

Das Training im Box- und Kampfsportbereich ist körperlich anspruchsvoll; das Mitglied trainiert eigenverantwortlich und hat seine Leistungsgrenzen zu beachten. Hinweise des Trainerteams sind zu befolgen. HB-Boxing haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von HB-Boxing, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet HB-Boxing nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HB-Boxing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn HB-Boxing seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat oder die Schäden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das Mitglied wird gebeten, keine Wertgegenstände mitzubringen oder diese in den vorgesehenen Spinden einzuschließen. Für in Spinden aufbewahrte Gegenstände haftet HB-Boxing nur bei eigenem Verschulden (z. B. mangelnde Wartung der Schlösser), nicht jedoch für aufgebrochene Spinde durch Dritte.

10. Datenschutz

HB-Boxing verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds (z. B. Kontaktdaten, Bankverbindung, Vertragsdaten, Trainingsbuchungen) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Studio aushängt und online abrufbar ist. Soweit das Mitglied einer gesonderten Einwilligung zustimmt (z. B. Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Marketingzwecken), erfolgt dies freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

11. Übertragung von Rechten / Nichtübertragbarkeit

Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe von Mitgliedskarte, Mitgliedsbänder, QR-Code, Zugangsdaten oder Buchungsrechten an Dritte ist untersagt. HB-Boxing kann seine vertraglichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Mitglieds nicht entgegenstehen und keine Nachteile für das Mitglied entstehen. In diesem Fall wird das Mitglied rechtzeitig informiert; es steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, falls die Übertragung zu unzumutbaren Änderungen führt.

12. Änderungen der AGB, Öffnungszeiten, Angebot

HB-Boxing behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und die Änderungen aus sachlichen Gründen erforderlich sind (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung an Rechtsprechung, Erweiterung des Leistungsangebots).

Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform widerspricht. Hierauf wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen.

HB-Boxing kann Öffnungszeiten, Kurspläne und Angebotsinhalte im zumutbaren Rahmen ändern oder anpassen, ohne dass hierdurch ein Sonderkündigungsrecht entsteht, sofern der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.

13. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist das Mitglied Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen seines Aufenthaltsstaates unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HB-Boxing GmbH.

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